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RECYCLING & RESSOURCEN

Fahrzeugrecycling: Verwertungsnachweise sind der Schlüssel zum Erfolg

Die amtlichen Statistiken zeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten eingehalten werden. In Deutschland sind über 1.000 anerkannte Demontagebetriebe offiziell registriert und werden jährlich von neutralen Sachverständigen zertifiziert. Doch kein Zertifikat hilft gegen fehlende Gesetze.  

Fahrzeugrecycling, auch Autoverwertung genannt, beschreibt den Prozess der Entsorgung von Kraftfahrzeugen und daraus erfolgender Rohstoffrückgewinnung. Verunfallte, alte oder defekte Fahrzeuge, deren Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, und Fahrzeuge, die nicht mehr verkehrssicher sind, werden in der Regel von einem lokalen Autoverwertungsbetrieb angenommen, angekauft und schließlich verschrottet.

Die Altfahrzeugverordnung verpflichtet inzwischen die Autohersteller zur Rücknahme der Fahrzeuge. Dazu werden die angenommenen Fahrzeuge begutachtet und der entsprechende Entsorgungsnachweis ausgestellt. Die Fahrzeuge werden dann trockengelegt und von umweltgefährdenden Betriebsstoffen befreit, danach folgt die Neutralisation der pyrotechnischen Einheiten wie Airbags oder Gurtstraffer.

Nächster Schritt ist dann der Ausbau und die Lagerung verkaufsfähiger Gebrauchtteile. Auch die Innenausstattung, wie Sitze, Ablagen, Türverkleidungen, und Karosserieteile, wie Hauben und Türen, oder die Elektroausstattung werden zum Verkauf ausgebaut und eingelagert. Oftmals werden vom Verwertungsbetrieb jedoch nur die großen Aggregate ausgebaut. Weitere Ausbauten überlässt man dann den teilekaufwilligen Kunden. 

Lücken in der Verwertungskette

Diese recht hochwertige Verwertungskette hält laut der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V.  (BDSV) jedoch immer Lücken bereit. Hintergrund dafür ist auch die juristische Definition eines Altfahrzeugs in Abgrenzung zum Gebrauchtwagen. Im Zweifel wird statt der Verwertung eines Altfahrzeugs ein Gebrauchtwagen „gehandelt“.

Für diesen Handel gelten die strengen Umweltauflagen nicht. Nach Expertenschätzung dürfte das Altfahrzeugpotenzial in Deutschland zwischen ein bis anderthalb Millionen Stück liegen. Tatsächlich verwertet wurden in den letzten Jahren jeweils weniger als die Hälfte. Laut BDSV liegt ein entscheidender Grund für den Missstand in einer beharrlichen Weigerung der Straßenverkehrsbehörden, die Verwertungsnachweise sachgerecht zu prüfen.

Der Gesetzgeber hat dieses Instrument ausgewählt, um die Verwertungskette, die detaillierte Überlassungspflichten der Beteiligten (§ 4 AltfahrzeugV) enthält, überwachen zu können. 

Autorecycling auf der IFAT

Mit dem schwierigen Thema Abgrenzung Altfahrzeug gegen Gebrauchtwagen beim Export (Verbringung) befasst sich nun auch die IFAT, die vom 5. bis 9. Mai 2014 auf dem Münchner Messegelände stattfindet. Denn die Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft erweitert ihr Portfolio an Sonderschauen um das Thema „Autorecycling“. Organisiert wird die Veranstaltung vom BDSV. 

Auf der Demonstrationsfläche im Freigelände wird es nach der Konzeption der Organisatoren diverse praktische Vorführungen zur Lagerung, Trockenlegung, Schadstoffentfrachtung, Zerkleinerung und Beförderung von Fahrzeugen geben. Die Anforderungen an die Altfahrzeugverwertung sind in der Altfahrzeugverordnung detailliert beschrieben. Zuschauer sollen die Möglichkeit erhalten, die praktische Umsetzung unmittelbar mitzuerleben. 

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