So ist beispielsweise der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel heute fünfmal so hoch wie noch vor 20 Jahren. Die gute Nachricht: Bereits rund zwei Drittel aller entsorgten Verpackungen werden hierzulande recycelt. Und diese Quote soll weiter steigen. Das ist ein Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG), das am 1. Januar 2019 die bis dato geltende Verpackungsverordnung abgelöst hat.
Mehr Recycling für den Schutz der Umwelt
Das Gesetz soll mit signifikant höheren Recyclingquoten für Verpackungsmaterialien dazu beitragen, den Gedanken der Kreislaufwirtschaft auf ein neues Level zu heben. Neben der Anhebung der Recyclingquoten will das Gesetz zudem Anreize zur Optimierung der eingesetzten Verpackungen setzen, um deren Recyclingfähigkeit zu steigern und auch auf diesem Wege dem Verwertungspotenzial von Abfällen Rechnung zu tragen. In die Pflicht gerufen werden damit ebenjene, die eine Verantwortung für ihr Produkt, die zugehörige Verpackung und den Weg, den diese geht, innehaben: Hersteller, (Online-)Händler sowie Importeure.
Sie sollen sich an den Kosten für die Entsorgung und das Recycling der in Umlauf gebrachten und letztlich als Abfall beim Endverbraucher anfallenden Verpackungen beteiligen. Betroffene müssen ihre Verpackungsmengen per „Lizenzentgelt“ an einem dualen System beteiligen. Im Umkehrschluss sorgt dieses dafür, dass die Verpackungsmengen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Einen solchen Lizenzierungsservice bieten alle derzeit acht dualen Systeme an.
Verpackungen der Zukunft: kosten- und ressourceneffizient
Für Betroffene besteht neben dem Umweltschutzgedanken auch ein finanzieller Anreiz, Verpackungen ressourcenschonender und recyclinggerechter zu gestalten. Denn letztendlich gilt: Je weniger Verpackungen in Umlauf gebracht werden und je recyclingfähiger diese sind, desto geringer fällt auch die Höhe des Lizenzentgeltes aus. Hersteller und Händler sollen durch das Gesetz verstärkt darauf achten, unnötige Verpackungen ganz zu vermeiden oder, sofern eine Vermeidung nicht möglich ist, sortier- und wiederverwertbare Materialien zu nutzen. Neben der Eigenschaft einer guten Recyclingfähigkeit sollten Verpackungen zudem – wenn möglich – Rezyklate enthalten.
Ressourcenschutz betrifft jeden
Doch auch Verbraucherinnen und Verbraucher nimmt das neue Gesetz in die Pflicht: Abfalltrennung ist Sache jedes Einzelnen und die richtige Sortierung zu Hause ist genauso wichtig wie die recyclingfähige Verpackung selbst. Wer mehr für die Umwelt tun möchte, sollte unterschiedliche Verpackungsmaterialien voneinander trennen und beispielsweise den Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher abziehen. Auf diese Weise können die einzelnen Materialien in den Hightech-Sortieranlagen besser erkannt und damit auch besser wiederverwertet werden. Bleiben verschiedene Materialien hingegen verbunden, so ist ein Recycling oftmals nicht möglich.
Wie immer gilt natürlich: Am besten ist der Abfall, der gar nicht entsteht. Lässt er sich jedoch nicht vermeiden, so sollte auf gute Recyclingfähigkeit und eine sortenreine Trennung geachtet werden. Dann können auch die verwendeten Rohstoffe bestmöglich wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden.