Wer ans Vererben denkt, hat dabei das Wohl der nachfolgenden Generation im Blick. Dabei lohnt der Blick darüber hinaus. Zu einer lebenswerten, sicheren Zukunft gehört auch, die Wälder und Meere, das Leben der Tiere und Pflanzen unserer Erde zu bewahren, ein Zusammenleben von Menschen und Tieren zu ermöglichen.
Ein Testament kann nicht nur dazu eingesetzt werden, die eigenen Nachkommen finanziell abzusichern. Es kann auch einen wertvollen Beitrag leisten, der Natur und Umwelt etwas zurückzugeben. Es kann helfen, Wälder, Meere und Naturlandschaften der Erde zu bewahren und Tier- und Pflanzenarten zu schützen.
Schutz der Artenvielfalt schützt uns alle
Aktuelle Zahlen zeigen, dass weltweit 2 Millionen Tier- und Pflanzenarten gefährdet sind. Sie verlieren ihren Lebensraum unter anderem, weil der Mensch immer mehr Raum für sich beansprucht. Durch die Umwandlung von Wildnis in Agrarflächen, massive Entwaldung und Infrastrukturentwicklung wird es für viele Arten eng. Je kleiner die angestammten Lebensräume für Wildtiere werden, desto größer werden die Flächen, die von Menschen und Wildtieren gemeinsam genutzt werden. Konflikte sind vorprogrammiert.
Der Lebensraumverlust führt dazu, dass manche Arten wie die Elefanten ihr Territorial- und Bewegungsverhalten ändern und menschliches Eigentum, Felder und Ernten zerstören. Manchmal werden die Tiere auch zur Gefahr für Leib und Leben. Lässt man die betroffenen Menschen und Gemeinden mit dieser Bedrohung allein, töten sie die Tiere, um sich und ihre Ernte zu schützen. Das hat kaskadenartige Folgen: Die Toleranz gegenüber Wildtieren und Schutzmaßnahmen sinkt insgesamt, was manche Arten an den Rand des Aussterbens bringen kann. Und geht eine Art verloren, gerät auch das fein austarierte Gleichgewicht des Ökosystems ins Wanken.
Gemeinnützige Naturschutzorganisationen und Stiftungen arbeiten beispielsweise in ausgewiesenen Schutzgebieten daran, dass bedrohte Tierarten geschützt sind und es statt Konflikten eine friedliche Koexistenz von Menschen und Tieren gibt. Vieles konnten sie bereits erreichen, doch nachlassen dürfen sie nicht. Artenschutz und Artenvielfalt sind die Garanten unser aller Leben auch in Zukunft.
Seinen Nachlass zum Schutz der Erde einsetzen
Wer heute Natur und Umwelt aktiv schützt, kann sein Engagement auch über das Leben hinaus weiterführen. So kann der eigene Nachlass zum Schutz der Umwelt verwendet werden, z. B. mit einer Testamentsspende zugunsten einer Naturschutz-Organisation. Viele gemeinnützige Organisationen, die sich seit Jahrzehnten aktiv für die Umwelt engagieren, haben effektive Projekte zum Schutz der Meere und Wälder, der Tiere und Pflanzen und zum Zusammenleben von Mensch und Tier entwickelt, sowohl weltweit als auch vor Ort in Deutschland. Voraussetzung für ihre Arbeit sind die vielen Menschen, die sie finanziell unterstützen. Testamentsspenden sind ein wirksames Mittel dazu.
Gut versorgt: Die Nachlassabwicklung des WWF
Désirée Goertz, Fachanwältin für Erbrecht, ist Referentin für Nachlassabwicklung und Syndikusanwältin beim WWF. Hier gibt sie Einblick in das Thema Testament und Erbe zugunsten der gemeinnützigen Organisation.
Die Grundlage ist ein Testament, damit der Nachlass nach dem eigenen Tod dort ankommt, wo man ihn haben möchte.
Désirée Goertz
Referentin Nachlassabwicklung, WWF Deutschland
Frau Goertz, was ist zu Lebzeiten wichtig, wenn jemand den WWF als Erben einsetzen will?
Die Grundlage ist ein Testament, damit der Nachlass nach dem eigenen Tod dort ankommt, wo man ihn haben möchte. Viele gemeinnützige Organisationen haben Ansprechpartner zu diesem Thema, so auch der WWF. Mit ihnen kann man Kontakt aufnehmen, Fragen klären und wichtige Punkte besprechen, beispielsweise wie funktioniert die Abwicklung des Nachlasses, wer kümmert sich um mein Haustier. Wir freuen uns, wenn unsere Förderer zu Lebzeiten mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir ihre Wünsche so gut als möglich kennenlernen und später umsetzen können.
Das heißt, Sie begleiten die Menschen schon vorab dabei, dass alles korrekt aufgesetzt ist?
Ja, durch die Gespräche erhalten wir hilfreiche Informationen, wenn irgendwann der Fall der Fälle eintritt. Wir fungieren als Wegweiser, wenn fachanwaltliche oder notarielle Beratung benötigt wird. Bei Bedarf vermitteln wir Kontakte zu neutralen Anwälten, Notaren und Steuerberatern. Wir haben ein sehr großes, bundesweites Netzwerk und gehen gerne in den Austausch. Wir freuen uns, wenn wir eine Kopie des Testaments erhalten, damit wir als Erbe schneller reagieren können. Außerdem empfehlen wir eine Hinterlegung des Originaltestaments beim örtlichen Nachlassgericht.
Sie kümmern sich dann im Todesfall um alles, auch um die Nachlassabwicklung und die Nachlassverwaltung?
Ja, das ist richtig. Es kommt natürlich auf unsere Rechtsposition an. Wenn wir Vermächtnisnehmer sind, ist die Nachlassabwicklung nicht unsere Aufgabe. Aber oft werden wir als Erben eingesetzt, alleine oder mit anderen zusammen. Dann packen wir unseren Koffer und fahren los. Wir sorgen dafür, dass die Haustiere ein neues Zuhause bekommen, ordnen die Papiere, geben unerledigte Steuererklärungen in Auftrag. Auch um die Bestattung kümmern wir uns, soweit notwendig.
Eine Frage zum Thema Erbschaftsteuer – wie verhält es sich damit, wenn man den WWF im Testament bedenkt?
Als gemeinnützige Organisation ist der WWF befreit von der Erbschaftsteuer. Das gilt natürlich nicht nur für den WWF, sondern für alle anerkannten, gemeinnützigen Organisationen. Zur Erbschaftsteuer noch ein allgemeiner Tipp: Wenn man ein Erbe angenommen hat und Erbschaftsteuer zahlen muss, gibt es die Möglichkeit, auch nach dem Tod des Erblassers noch einen Teil des Erbes an eine gemeinnützige Organisation weiterzugeben. Auf diese Weise lässt sich die Erbschaftsteuerbelastung reduzieren.
Sie sitzen in Berlin. Wie kommen Sie ins Gespräch, wenn ein persönlicher Austausch gewünscht wird?
Wir bieten persönliche Sprechtage zum Kennenlernen vor Ort an und reisen zu persönlichen Terminen, die z. B. in einem Café stattfinden können oder zu Hause. Letzteres kann wichtig sein, wenn uns jemand bestimmte Dinge zeigen möchte. Welche Tiere gibt es, wo ist der Tresor, diesen Ring soll meine Nichte bekommen … wir sehen uns alles gemeinsam an.
Wie erfahren Sie, wenn jemand verstorben ist?
Meistens erhalten wir eine Nachricht vom Amtsgericht, da Testamente in der Regel dort hinterlegt werden. Bei Ausstellung der Sterbeurkunde wird das Nachlassgericht automatisch informiert. Das Gericht kontaktiert alle im Testament genannten Begünstigten. Eine Hinterlegung beim Gericht ist empfehlenswert und nicht teuer, sie kostet ca. 95 Euro. Manchmal werden wir auch von Behörden wie Polizei oder Feuerwehr informiert. Für diese kann man z. B. unsere Kontaktkärtchen gut sichtbar in der Wohnung platzieren.
Sind Ihre Dienste kostenlos, wenn jemand den WWF als Erben einsetzt?
Ja, dafür fallen keine Kosten an. Wenn Kosten wie beispielsweise für Bestattung oder Steuerberater anfallen, begleichen wir dies aus dem Nachlass.
Mehr zum Thema erfahren Sie unter:
hier können Sie auch eine kostenlose Testamentsbroschüre downloaden