Im Gespräch: Annette Thewes (links) und Sandra Lüderitz-Korte.
Annette Thewes kümmert sich seit mehr als 20 Jahren um die Abwicklung von Nachlässen für gemeinnützige Organisationen, seit zwei Jahren auch für Amnesty Deutschland. Die zertifizierte Testamentsvollstreckerin erzählt, was bei der Nachlassgestaltung zu bedenken ist.
Was hat Amnesty International mit Nachlässen zu tun?
Eine gemeinnützige Organisation wie Amnesty International kann im Testament als Erbin oder Miterbin eingesetzt werden. Amnesty kann dann auch Aufgaben übernehmen, die mit der Abwicklung im Zusammenhang stehen. Ähnlich wie Personen hat auch die Organisation die Verpflichtung und moralische Aufgabe, den letzten Wunsch der verstorbenen Person respektvoll umzusetzen.
Wie läuft das ab, wenn eine Organisation erbt?
Zunächst werden wir informiert, zum Beispiel vom Amtsgericht. Dann nehme ich Kontakt zu den Hinterbliebenen auf und leite die üblichen Schritte im Fall einer Erbschaft ein. Das kann auch die Organisation der Beisetzung beinhalten oder administrative Aufgaben, wie das Bezahlen offener Rechnungen. Mir liegt es sehr am Herzen, den Beteiligten zuzuhören, auf ihre Wünsche einzugehen und Vertrauen zu schaffen.
Wann sollte Amnesty ins Testament?
Wer sich mit den Werten von Amnesty identifiziert, kann mit dem Testament dazu beitragen, dass die Menschenrechte auch in Zukunft geschützt werden. So lassen sich auch nach dem Tod noch die eigenen Werte vermitteln. Aber es gibt auch praktische Gründe. Für die Angehörigen kann es hilfreich sein, dass Amnesty als Erbin organisatorische Dinge übernimmt, denn der Tod eines nahestehenden Menschen ist belastend, und Angehörige sind oft überfordert von allem, was dann ansteht. Außerdem ist Amnesty als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftssteuer befreit, das heißt, alles kommt ohne steuerlichen Abzug dem Einsatz für die Menschenrechte zugute.
Was raten Sie Menschen, die ihr Testament machen möchten?
Man sollte das Testament sehr spezifisch formulieren. Das erleichtert die Abwicklung des Nachlasses für die Hinterbliebenen immens. Was persönliche Gegenstände wie Schmuck betrifft, würde ich eher dazu raten, sie an Verwandte oder Freunde als Vermächtnisse weiterzugeben. So werden diese oft als persönliches Erinnerungsstück empfunden.
Gibt es einen Fall, der Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?
Es gab eine Nachlassabwicklung, bei der Mutter und Bruder des Verstorbenen noch lebten. Ich sollte keine Traueranzeige schalten, denn sie wollten nicht, dass das Umfeld erfährt, dass im Testament eine gemeinnützige Organisation als Erbin eingesetzt wurde. Doch nach einem Jahr sind sie auf mich zugekommen und wollten gemeinsam mit der Organisation eine Anzeige veröffentlichen. Der Bruder schickt mir bis heute zu Weihnachten einen Kalender und erwägt jetzt, ebenfalls diese Organisation im Testament zu begünstigen. Nachlassfälle sind geprägt von Leid und Verlust. Es ist deshalb ein großes Glück, wenn die Hinterbliebenen am Ende ebenfalls zufrieden sind, dass eine Organisation, die sich für Gutes einsetzt, im Testament mitbedacht wurde.
Bei Amnesty Deutschland ist Sandra Lüderitz-Korte Ansprechpartnerin für Testamentsspenden.
Sie erreichen sie unter 0170 – 889 89 65
oder per E-Mail: [email protected].
Einnahmen aus Nachlässen unterstützen den Einsatz von Amnesty sehr: Allein im Jahr 2022 halfen uns rund 3,9 Millionen Euro aus verschiedenen Nachlässen.
Mehr erfahren Sie auf unserer Webseite: www.amnesty.de/testament
FREIHEIT IST EIN WERT, DER BLEIBT.
Gestalten Sie eine Zukunft, in der jeder Mensch in Würde, Recht und Freiheit leben kann und bedenken Sie Amnesty International in Ihrem Testament.
Unseren Ratgeber zur Nachlassgestaltung können Sie kostenfrei bestellen unter www.amnesty.de/inzukunft