Ressourcen sind nicht endlos vorhanden. Dieses Wissen tritt verstärkt ins Bewusstsein von Herstellern und Konsumenten. Viele von ihnen übernehmen bereits Verantwortung und agieren entsprechend. Für nachhaltige Nutzung recyceln viele Branchen immer mehr Produkte und schaffen so wichtige Wertstoffkreisläufe.
Vom Abfallrecht zum Wertstoffkreislauf
In Deutschland wurde erstmals im Jahr 1972 das Abfallrecht zusammengefasst und ein eigenes Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet. 14 Jahre später wurde dieses erweitert. Wichtig war damals vor allem die gefahrlose Beseitigung gesundheitsgefährdender Abfälle. Abgelöst wurde die Abfallbeseitigungsnovelle Mitte der 90er-Jahre von dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Damit rückte die Vermeidung und Verwertung und die Reduzierung des Abfalls verstärkt in den Focus. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das am 06. Oktober 1996 verbindlich wurde, hat zum Ziel, Abfälle zu reduzieren, zu verwerten und natürliche Ressourcen sowie das Klima zu schonen und die Menschen zu schützen. Die Förderung von Recycling und der sonstigen stofflichen Abfallwertung ist in dem Gesetz ebenfalls vorgesehen. Zahlreiche Einzelgesetze und Verordnungen unterstützen das Bestreben der modernen Abfallwirtschaft: Der Verpackungsmüll soll beschränkt und eine Abkehr von der Wegwerfgesellschaft erreicht werden.
Es war der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin, der Anfang Januar 2003 das Einwegpfandsystem einführte. Die gesetzliche Grundlage für dieses Pfandsystem bildet die Verpackungsordnung aus dem Jahr 1991. Am 01. Januar 2019 wird das Verpackungsgesetz diese Verpackungsordnung ablösen. Der Wertstoffkreislauf bei Einweg mit Pfand setzt das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts aktiv um.
Hinter dem Kreislauf bei Einweg mit Pfand steckt ein komplexer Industriezweig
Mit der Einführung des DPG Pfandsystems im Mai 2006 entwickelten Getränkehersteller, Handels-, Verpackungs-, Getränke- und Recyclingunternehmen einen Wertstoffkreislauf, in den sie einen zweistelligen Milliardenbetrag investierten. Es läuft rund: Von 100 Einweg-Pfandflaschen oder -Dosen werden 98 zurückgegeben. Recycelt werden 97,9 % der PET-Flaschen, 98,9 % der Aluminiumdosen und 99,7 % der Weißblechdosen. Die Konsumenten sind für den Wertstoffkreislauf unverzichtbar, da sie diesen durch die Rückgabe der leeren Getränkeverpackungen aufrechterhalten.
Von der PET-Flasche zur PET-Flasche
Im Handel beginnt und endet der Wertstoffkreislauf. Es folgt das Pressen in einem Zentrallager zu Ballen, sodass 400.000 PET-Flaschen in einen LKW passen und weniger Fahrten erforderlich sind. Und das bedeutet weniger Schadstoffemission. Im Recyclingwerk werden die Flaschen farblich sortiert und die Deckel und Etiketten entfernt. Auch sie werden wiederverwertet. Nach dem Waschen, Trocknen und Schmelzen werden die Flaschen zu Granulat gemahlen, dem Rezyklat, der PET-Flaschen. Für die Vorformlinge, den Preforms, wird das Rezyklat mit neuem PET-Kunststoff geschmolzen. Beim Abfüller werden die Preforms erhitzt und auf ihre normale Größe aufgeblasen. Die PET-Flaschen werden etikettiert, gereinigt und befüllt. Das gewonnene Rezyklat kann u.a. auch in der Automobilbranche eingesetzt werden.
Von der Dose zur Dose oder zum Autoblech
Der Pfandautomat sortiert die Dosen nach Stahl und Aluminium und presst diese zu Ballen. Ein Magnet entfernt eventuell vorhandenes Eisen aus den Aluminiumballen. In einem Ofen werden die Dosen durch einen Strudel von flüssigem Metall untergerührt. Dieses sichert eine optimale Schmelzausbeute bei reduziertem Energieverbrauch. Im Recyclingofen wird das flüssige Metall zu Walzbarren gegossen. Diese tonnenschweren Metallblöcke sind für neue Dosen sofort einsetzbar. Für Autobleche werden andere Metalle hinzugefügt, um die gewünschte Beschaffenheit zu erzielen. Der erkaltete Aluminiumblock, der aus bis zu zwei Millionen Dosen besteht, wird im Walzwerk zu Blech ausgewalzt. Neue Getränkedosen können nun daraus produziert werden.
Recycling wird zunehmen
Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz Inkrafttreten. Angestrebt wird, das Recycling von Verpackungsabfällen zu fördern bzw. Verpackungen zu vermeiden. Es ist ein klares Signal für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und eine stärkere Ressourcenschonung. Auf Wirtschaft, Handel und Verbraucher kommen Neuerungen zu: Neben der schon bestehenden freiwilligen Kennzeichnung bei Einweg mit Pfand auf dem Gebinde erleichtert eine zusätzliche Regalkennzeichnung, zwischen Einweg mit Pfand und Mehrweg zu unterscheiden. Zudem wird die Pfandpflicht ausgeweitet: Verpackungen für Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure kommen dann ebenfalls in den Pfandautomaten, nicht mehr in die gelbe Tonne. Produzenten und Händler werden nicht nur angehalten, recyclingfähige Verpackungen einzusetzen, sie müssen außerdem weitaus höhere Recyclingquoten erzielen: Einweggetränkedosen aus Aluminium, Eisen oder Weißblech müssen ab dem Jahr 2020 zu 90 % dem Recycling zugeführt werden. Die Quote für Kunststoffverpackungen verlangt sogar eine Rückführung von bisher 36 % auf 63 % bis zum Jahr 2022. Eine Rohstoffwende braucht erfolgreiches Recycling, die Schonung von Rohstoffen, die Nutzung von Sekundärrohstoffen und verantwortungsvolles Handeln – von Herstellern und Konsumenten.